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Finanz- u. Beitragsordnung der Wirtschaftsjunioren Chemnitz e.V.


anstrichGeltungsbereich

1. Die Finanzordnung der Wirtschaftsjunioren Chemnitz e.V. (im folgenden Verein genannt) gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Vereins.
anstrichHaushaltplan

2. Der Verein erstellt für jedes Haushaltjahr einen Haushaltplan. Der Haushaltplan wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
3. Die einzelnen Positionen des Haushaltplanes sind gegenseitig deckungsfähig. In jedem Fall sollte der Haushaltplan eine Sicherheitsrücklage haben.
anstrichAufstellung und Bewertung des Haushaltsplanes

4. Der Haushaltplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltführung aufgestellt und bewirtschaftet. Die Haushaltmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
5. Geldbeträge, deren Ausgaben in absehbarer Zeit nicht erforderlich sind, müssen bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Bedarfs ertragreich verzinsten Konten zugeführt werden.
6. Die Mitgliederversammlung wählt ein für das Finanzwesen zuständiges Vorstandsmitglied (Schatzmeister/in). Sie/Er ist zusammmen mit dem Vorstand für die ordnungsgemäße Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltplanes verantwortlich.
7. Überschreitungen von einzelnen Haushalttiteln bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
anstrichErstattung von Kosten für die Landeskonferenzen / Bundeskonferenzen

8. Kreissprecher, bzw. dessen Vertreter zur Bundesvollversammlung erhalten volle Erstattung der Teilnahmegebühr gemäß der ersten Staffel des Frühbuchertarifes.
anstrichJahresabschluss

9. Im Jahresabschluss sind die vollständigen Einnahmen und Ausgaben des Haushaltplanes nachzuweisen sowie die Verbindlichkeiten und das Vermögen aufzuführen. Er hat eine Vermögensübersicht zu enthalten.
10. Nach der Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer/innen erstattet die/der Schatzmeister/in dem Vorstand über die Ergebnisse Bericht. Nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Vorstand erfolgt die Veröffentlichung des Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung.
anstrichVerpflichtungsermächtigung

11. Der Vorstand ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf der Grundlage des Haushaltplanes Verwendungs- und Verpflichtungsbeschlüsse zu fassen.
12.
Zum Eingang von Verpflichtungen namens und für Rechnung des Vereins sind ohne vorherigen Beschluss durch die Organe bevollmächtigt:

- die/der Vorsitzende bis zu 500 EUR
- die/der Schatzmeister/in bis zu 500 EUR

im Einzelfall. Über weitergehende Verpflichtungen sowie über Änderung und Neuabschlüsse von Verträgen mit Dauerwirkung entscheidet der Vorstand.
anstrichSachliche und rechnerische Feststellung

13. Die sachliche und rechnerische Feststellung einer Rechnung oder sonstigen Leistungsanforderung an den Verein obliegt dem jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Personenkreis.
anstrichZahlungsverkehr

14. Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über die Bankkonten des Vereins abzuwickeln.
15. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein. Belege müssen den Tag der Einnahme/Ausgabe, den Betrag, den Absender/Empfänger und den Verwendungszweck enthalten.
anstrichAnweisungsberechtigung

16. Zur Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangener Verpflichtungen im Rahmen des Haushaltplanes sind berechtigt:
  • die/der Vorsitzende
  • die Stellvertreter/in
  • andere Vorstandsmitglieder
  • die/der Schatzmeister/in; von den Genannten immer mindestens zwei zusammen.
17. Wer allein eine Verpflichtung für den Verein eingegangen ist (Pkt. 14), kann nicht auch anweisen.
anstrichKontenvollmacht

18. Verfügungsberechtigt über die Konten des Vereins sind:
  • die/der Schatzmeister/in
  • die/der Vorsitzende (nur im Verhinderungsfall der/des Schatzmeisters/in)
  • beide nur gemeinsam sind berechtigt, weitere Verfügungsberechtigungen zu erteilen.
anstrichBeiträge

19. Beitragshöhen und Verfahrensweise der Erhebung regelt die Satzung.
Die Höhe des Jahresbeitrages wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Von der Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass der Jahresbeitrag ab dem Kalenderjahr 2006 – 130 Euro beträgt.

Für Neumitglieder beträgt der Jahresbeitrag bei Eintritt / Aufnahme bis 30.6. eines Kalenderjahres der volle Jahresbeitrag; bei Eintritt / Aufnahme ab 01.07. bis 31.12. der halbe Jahresbeitrag. Diese Regelung gilt ab 01.01.2003.
anstrichSteuern

20. Bei Vorliegen gesetzlicher Steuerabgaben hat die/der Schatzmeister/in für die rechtzeitige Erstellung und termingerechte Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zu sorgen.
anstrichSpenden

21. Spenden können für festgelegte Zwecke direkt auf Konten des Vereins eingezahlt werden.
22. Der Verein ist nicht als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt.
anstrichKassenprüfungen

23. Die Kassenprüfer/innen sind verpflichtet, Prüfungen der Vereinskasse gemäß § 7 Pkt. 5 der Satzung vorzunehmen. Darüber hinaus sind sie berechtigt, sonstige regelmäßige und unvermutete Prüfungen vorzunehmen.
24. Die Kassenprüfer/innen überwachen die Einhaltung der Finanzordnung
anstrichSchlussbestimmungen

25. Diese Finanzordnung tritt gemäß Beschluss des Vorstandes vom 05.08.2002 mit sofortiger Wirkung (mit Ausnahme Nr. 19 a und der dort festgelegten Inkraftsetzung) in Kraft.
Download derBeitragsordnung als PDF - Datei >>

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